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Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Rechtsanwalt Michael Lutz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr (Kraft)Fahrzeug der richtige Ansprechpartner. 

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit im Verkehrsrecht gehört die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen (Fahrzeug- und Personenschäden). Ich führe die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallverursachers und verhandele auf Augenhöhe mit dem dortigen Schadensachbearbeiter.

Wenn Ihnen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, berate ich Sie gerne und verteidige Sie auch gegenüber den Ermittlungsbehörden. Hierzu gehören vor allem Strafverfahren wegen Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Nötigung (vor allem Drängeln auf der Autobahn), fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse, Abstandsverstösse auf der Autobahn und auch der Vorwurf, ein Mobiltelefon (Handy) in der Hand gehalten zu haben.

Aber auch der Vorwurf, an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben, wird verstärkt von den Polizeibeamten erhoben.

Ich berate Sie, ob es sich lohnt gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen oder ob es ggf. sinnvoll ist, das Bußgeld zu akzeptieren.

Im Zusammenhang mit Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenangelegenheit berate ich Sie auch in allen sich daraus ergebenden führerscheinrechtlichen Problemen. Hierzu gehört die Beratung und Vertretung bei Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis (MPU).

Auch zu Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Reparatur eines Kraftfahrzeugen biete ich Ihnen Beratung an. Häufig geht es hier um mögliche Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Wenn also Ihr Auto nach dem Kauf einen Mangel zeigt, möchten Sie wissen, ob der Verkäufer hierfür haftet. Unter bestimmten Umständen stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder gar Schadensersatz zu.